In vielen Bereichen, fast ausschließlich dort, wo hohe Löhne bezahlt werden, gefällt es der deutschen Regierung, diese Löhne - oder vornehmer: Honorare - festzulegen. So können Notare, Gutachter, Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Insolvenzverwalter, Psychologen, Psychoanalytiker, Immobilienmakler, Landwirte, Lotterieeinnehmer, Ingenieure und Architekten, Familienhelfer und Sozialarbeiter darauf bauen, dass ihre Honorare unter gesetzlichem Schutz stehen - auch dann, wenn sie wie beim Insolvenzverwalter oft 2000 Euro die Stunde und mehr betragen. Der Rechtsstaat hält diese Honorare für ein schutzwürdiges Gut und geht - siehe Insolvenzverwalter - mit gutem Beispiel voraus, denn die Phantasiehonorare müssen in diesem Fall ja nicht vom Gericht, sondern von den verbliebenen Gläubigern, auch Masse genannt, bezahlt werden.
Anders verhält es sich mit jenen Honoraren, die der deutsche Staat von jeher als Ausdruck des von ihm gepredigten sozialen Marktes betrachtet. Dort, so meinen die Beamten und ihre Klientel, gelte das reine Leistungsprinzip. Die Löhne und Preise unterliegen dort - weil ja eben dem sich selbst regulierenden Markt überantwortet - keiner staatlichen Beschränkung. Zu diesen Honoraren gehört ein großer Teil der Grundversorgung, nämlich das Essen in Restaurants, Gaststätten und Imbissstuben.

- Hier erlaubt der deutsche Staat auch einmal Marktwirtschaft: Die Löhne und Preise in der Gastronomie können gar nicht niedrig genug sein
Das Maharani bietet an diesem Montagmittag die gepflegte Atmosphäre von Stofftischdecken und Tischkerzen. Der livrierte Kellner serviert gekonnt und diskret.

- Edle Dekoration, Stofftischdecken und Tischkerzen - Nichts ist zu gut, wenn ein Markt erobert werden muss
Das indische Restaurant Maharani in der Münchner Gutverdiener-Vorstadt Ottobrunn hat von der Gemeinde, in deren Rat neben Grünen und Freien Wählern sogar die ÖDP mitwirkt, die Erlaubnis erhalten, Mittagessen anzubieten. Längst gibt es Deutschlandweit Pauschalangebote von Mittagsmenu, die zwischen 4,50 Euro und 8 Euro liegen. Dabei muss zwangsläufig die Qualität leiden, denn bei solchen Endverkaufspreisen, in denen mehrfach die Umsatzsteuer, Löhne, Arbeitgeberanteile, Mieten und Kreditzinsen enthalten sind, ist an ein Qualitätsprodukt eigentlich zumindest wirtschaftlich nicht mehr zu denken. Der Autor fürchtet die Mittagsangebote und bestellt gerade bei Asiaten lieber zum Normalpreis. Doch diesmal überwindet er sein Vorurteil und wagt das Mittagsmenu zu 7,90.-
Es besteht aus einer üppigen Fischsuppe, die fein mit Koriander, Schalotten und Kreuzkümmel gewürzt ist und zu der ofenfrisches, knuspriges indisches Brot gereicht wird (4 Stück). Die Hauptspeise wird gar in der Pfanne serviert: Köstliches Tandoori-Hühnchen aus dem Grillofen mit Zwiebeln und Backkartoffeln, die mit Kümmel gewürzt sind, dazu Basmatireis. Sogar eine Zitronenscheibe findet sich auf der Köstlichkeit:

- Ein Spitzenmenu für 7,90 Euro - kein Grund, für den deutschen Staat, das Leistungsprinzip im Grundgesetz zu verankern
“Soll er sich doch freuen, dass er das so billig bekommt!”, mag manch einer nun denken.

- Ernst und stolz blickt der Gastronom zum zufriedenen Kunden. Dieser schämt sich, obwohl er 50% draufgelegt hat.
Ernst erscheint der Restaurantbesitzer auf diesem Portrait. Er hat sein Restaurant in jeder Hinsicht im Griff. Er darf stolz darauf sein. Und doch muss er ein Menu, das 25 Euro Wert ist, für 7,90 Euro anbieten. Weil das Münchner Publikum meint, ihn so weit drücken zu können, zu dürfen - zu müssen.
Ich gebe 12 Euro, immerhin 50% mehr. Und schäme mich immer noch. Für den Münchner SPD-Bürgermeister Christian Ude, für Wirtschaftsminister wie Guttenberg und Brüderle, für Finanzminister Schäuble, für alle Gutverdiener in Ottobrunn und Neubiberg, die in ihrer BMW-Werkstatt anstandslos 100 Euro pro Stunde bezahlen und deren Anwalt 200 Euro die Stunde erhält.
Leistung muss sich wieder lohnen, wirbt die FDP seit Jahrzehnten. An die Leistung von Menschen in Restaurants und Gaststätten hat sie dabei vermutlich nie gedacht. Dabei steht doch gerade der pfälzische Wirtschaftsminister Brüderle in dem Ruf, die deutsche Gastronomie zu lieben.
Dabei wäre es doch ganz einfach: Entweder überläßt man alle Honorare dem Markt, weil man glaubt, der Markt honoriere die Leistung korrekt, oder aber man sorgt dafür, dass überall leistungsgerecht bezahlt wird. Auch im Maharani in Ottobrunn.





