Archiv für November 2009



Wie der deutsche Staat gegen das Leistungsprinzip kämpft. Dumpingpreise in der Münchner Vorstadt

16. November 2009 von Alexander Dill

 

In vielen Bereichen, fast ausschließlich dort, wo hohe Löhne bezahlt werden, gefällt es der deutschen Regierung, diese Löhne - oder vornehmer: Honorare - festzulegen. So können Notare, Gutachter, Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Insolvenzverwalter, Psychologen, Psychoanalytiker, Immobilienmakler, Landwirte, Lotterieeinnehmer, Ingenieure und Architekten, Familienhelfer und Sozialarbeiter darauf bauen, dass ihre Honorare unter gesetzlichem Schutz stehen - auch dann, wenn sie wie beim Insolvenzverwalter oft 2000 Euro die Stunde und mehr betragen. Der Rechtsstaat hält diese Honorare für ein schutzwürdiges Gut und geht - siehe Insolvenzverwalter - mit gutem Beispiel voraus, denn die Phantasiehonorare müssen in diesem Fall ja  nicht vom Gericht, sondern von den verbliebenen Gläubigern, auch Masse genannt, bezahlt werden.

Anders verhält es sich mit jenen Honoraren, die der deutsche Staat von jeher als Ausdruck des von ihm gepredigten sozialen Marktes betrachtet. Dort, so meinen die Beamten und ihre Klientel, gelte das reine Leistungsprinzip. Die Löhne und Preise unterliegen dort - weil ja eben dem sich selbst regulierenden Markt überantwortet - keiner staatlichen Beschränkung. Zu diesen Honoraren gehört ein großer Teil der Grundversorgung, nämlich das Essen in Restaurants, Gaststätten und Imbissstuben.

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Hier erlaubt der deutsche Staat auch einmal Marktwirtschaft: Die Löhne und Preise in der Gastronomie können gar nicht niedrig genug sein

 

Das Maharani bietet an diesem Montagmittag die gepflegte Atmosphäre von Stofftischdecken und Tischkerzen. Der livrierte Kellner serviert gekonnt und diskret. 

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Edle Dekoration, Stofftischdecken und Tischkerzen - Nichts ist zu gut, wenn ein Markt erobert werden muss

 

Das indische Restaurant Maharani in der Münchner Gutverdiener-Vorstadt Ottobrunn hat von der Gemeinde, in deren Rat neben Grünen und Freien Wählern sogar die ÖDP mitwirkt,  die Erlaubnis erhalten, Mittagessen anzubieten. Längst gibt es Deutschlandweit Pauschalangebote von Mittagsmenu, die zwischen 4,50 Euro und 8 Euro liegen. Dabei muss zwangsläufig die Qualität leiden, denn bei solchen Endverkaufspreisen, in denen mehrfach die Umsatzsteuer, Löhne, Arbeitgeberanteile, Mieten und Kreditzinsen enthalten sind, ist an ein Qualitätsprodukt eigentlich zumindest wirtschaftlich nicht mehr zu denken. Der Autor fürchtet die Mittagsangebote und bestellt gerade bei Asiaten lieber zum Normalpreis. Doch diesmal überwindet er sein Vorurteil und wagt das Mittagsmenu zu 7,90.-

Es besteht aus einer üppigen Fischsuppe, die fein mit Koriander, Schalotten und Kreuzkümmel gewürzt ist und zu der ofenfrisches, knuspriges indisches Brot gereicht wird (4 Stück). Die Hauptspeise wird gar in der Pfanne serviert: Köstliches Tandoori-Hühnchen aus dem Grillofen mit Zwiebeln und Backkartoffeln, die mit Kümmel gewürzt sind, dazu Basmatireis. Sogar eine Zitronenscheibe findet sich auf der Köstlichkeit:

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Ein Spitzenmenu für 7,90 Euro - kein Grund, für den deutschen Staat, das Leistungsprinzip im Grundgesetz zu verankern

 

“Soll er sich doch freuen, dass er das so billig bekommt!”, mag manch einer nun denken.

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Ernst und stolz blickt der Gastronom zum zufriedenen Kunden. Dieser schämt sich, obwohl er 50% draufgelegt hat.

 

Ernst erscheint der Restaurantbesitzer auf diesem Portrait. Er hat sein Restaurant in jeder Hinsicht im Griff. Er darf stolz darauf sein. Und doch muss er ein Menu, das 25 Euro Wert ist, für 7,90 Euro anbieten. Weil das Münchner Publikum meint, ihn so weit drücken zu können, zu dürfen - zu müssen.

Ich gebe 12 Euro, immerhin 50% mehr. Und schäme mich immer noch. Für den Münchner SPD-Bürgermeister Christian Ude, für Wirtschaftsminister wie Guttenberg und Brüderle, für Finanzminister Schäuble, für alle Gutverdiener in Ottobrunn und Neubiberg, die in ihrer BMW-Werkstatt anstandslos 100 Euro pro Stunde bezahlen und deren Anwalt 200 Euro die Stunde erhält.

Leistung muss sich wieder lohnen, wirbt die FDP seit Jahrzehnten. An die Leistung von Menschen in Restaurants und Gaststätten hat sie dabei vermutlich nie gedacht. Dabei steht doch gerade der pfälzische Wirtschaftsminister Brüderle in dem Ruf, die deutsche Gastronomie zu lieben.

Dabei wäre es doch ganz einfach: Entweder überläßt man alle Honorare dem Markt, weil man glaubt, der Markt honoriere die Leistung korrekt, oder aber man sorgt dafür, dass überall leistungsgerecht bezahlt wird. Auch im Maharani in Ottobrunn.

Warum Mineralwasser in Deutschland 425% teurer ist als in der Schweiz. Mineralwasser und die Politik der Preisbildung.

08. November 2009 von Alexander Dill

 

In den Wirtschaftswissenschaften hält sich hartnäckig die Vorstellung, Preise würden durch Angebot und Nachfrage bestimmt, die zusammen einen Markt bilden. Das Ganze nenne sich darum Marktwirtschaft. Ein Mutterland der Marktwirtschaft ist die Schweiz. Beobachten wir dort einmal den Markt für Mineralwasser an Tankstellen:

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Müßte Mineralwasser in der Schweiz nicht teurer sein?

Bei Swiss Alpina handelt es sich um eine Schweizer Marke. Diese konkurriert im Regal mit großen Namen wie Evian und Vittel. Für die Verkaufssituation Tankstelle gilt bisher folgendes Lehrwissen über die Preisdifferenzierung:
1) Die Dringlichkeit eines Bedarfs übt einen deutlichen Einfluss auf den Preis aus.
2) Wer in Eile ist oder ein Problem hat, sieht in erster Linie die Lösung, nicht den Preis (Quelle: Erfolg im Geschäft)

Bevor wir unsere empirische Untersuchung beginnen, möchten wir doch die Hypothese äußern, dass aufgrund des hohen Preisniveaus in der Schweiz und wegen der Ausnutzung der Bedarfsdringlichkeit das Wasser nicht gerade billig sein wird. Auch die Kaufkraft Schweizer Autofahrer spricht dafür, dass das Wassertanken an der Tankstelle nicht unbedingt der günstigste Weg zum kühlen Nass sein könnte. Werden wir Recht bekommen?

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Subventionierter Dumpingpreis, um eine Revolution zu verhindern?

 

Merkwürdigerweise nicht. Ein halber Liter Mineralwasser aus dem Kühlregal kostet an der Tankstelle in Kleinhüningen in Basel incl. Pfand 60 Rappen, das sind zur Zeit 40 Eurocent. Man kann dort aber auch teureres Vittel oder Evian erwerben, wenn man von deren Mehrwert überzeugt ist.

Formulieren wir es so: Die Eidgenossen überlassen es dem Markt, welches Mineralwasser zu welchem Preis erhältlich ist.

 

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Das günstigste Wasser ist nur 425% teurer

 

Nun wechseln wir ins benachbarte Deutschland an die Shell-Tankstelle Bühl. Ein wirklicher Massenmarkt, auf dem Verbrauchertäuschung eine fast religiöse Pflicht des Handels darstellt. So wird das teure San Pellegrino als Santa Emilia raubkopiert in die Regale gestellt. Mit einem Preis von 1,70 Euro incl. 25 Cent Pfand ist es das günstigste Produkt - und damit nur bescheidene 425% teurer als das Schweizer Mineralwasser.

Wie in der Schweiz differenziert es sich gegen ein 2,20 Euro teures   Evian als billiges no name/white label product. Es wird möglicherweise gar nicht einfach sein, eine marktwirtschaftliche Erklärung für diese extreme Abweichung zu geben. Wir werden aber eben das versuchen, um zu verstehen, wie Preisbildung in der Marktwirtschaft stattfindet.

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Alexander Dill studiert den Mineralwassermarkt an der Tankstelle

 

Es könnte zum Beispiel sein, dass das Schweizer Angebot ein Dumpingangebot ist, um in den Markt zu kommen. Das Mineralwasser ist eine Eigenmarke der Coop, der auch die Tankstelle gehört. Lebt der Schweizer Coop-Konzern, dessen Aktie sich in den letzten 12 Monaten der Weltfinanzkrise zwischen desaströsen 61 und 72 CHF bewegte, in einer marktfernen Traumwelt? Oder bezuschusst der kommunistische Berner Zentralstaat das Grundnahrungsmittel Wasser, um sein unzufriedenes Bergbauernvolk an der Revolution zu hindern? Das wäre ein klassischer Fall von Marktverzerrung!

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Staatliche Zwangsabgaben verteuern in Deutschland das Mineralwasser um 425%

 

In der Bundesrepublik Deutschland werden solche Marktverzerrungen durch mehrere staatliche Eingriffe klug vermieden:
1) Durch eine Zwangsabgabe von 25 Cent auf jede Flasche wird ein Billigpreis von 40 Cent sinnvoll verhindert.
2) Mineralwasser gilt nicht als Lebensmittel und wird daher mit 19% besteuert.
3) Die bundeseigene Tank und Rast GmbH sorgt dafür, dass nur wenige Marken ihre überteuerten Produkte auf den 721 Tankstellen anbieten dürfen, so Barilla, Burger King, Mc Donald’s, Nordsee, Segafredo, Lavazza, Dallmayr und Jacobs. Dadurch wird verhindert, dass günstige Eigenmarken den Markt verzerren.
4) Die Pächter werden mit überhöhter Pacht und der Verpflichtung, teure Produkte der Monopolanbieter einzukaufen, dazu gezwungen, teure Preise zu nehmen und die anfangs erwähnte Notsituation der Kunden maximal auszunützen.
5) Die angestellten Mitarbeiter der Tankstellen müssen 50% ihres Lohnes an Steuern und Sozialabgaben an den deutschen Konzernstaat abführen. Obwohl die Löhne niedriger als in der Schweiz sind, muss der Arbeitgeber - der Pächter - noch einmal mindestens 20% Arbeitgeberabgabe dazugeben und hat mindestens 10% zusätzliche Kosten für die komplizierte Verwaltung und Abführung der Beiträge.

Es sind also nicht Raffgier und Bosheit, die das Mineralwasser an deutschen Tankstellen um mindestens 425% teurer machen, sondern es ist die nackte Not der Leibeigenen im Feudalstaat. Den kleinen Leuten verbleiben nach Abzug der 19% Umsatzsteuer maximal 30% ihres Lohnes im Geldbeutel und auch die Pächter dürften angesichts der Steuer- und Einkaufssituation wenig Freude haben. Die Segnungen der bundesdeutschen “sozialen” Marktwirtschaft können nur jene geniessen, die durch gesetzliche Ausnahmen von der Zahlung von Steuern und/oder Sozialabgaben fast völlig befreit sind und die selbst dem angeblich vorhandenen Markt nicht ausgesetzt sind. Nennen wir sie doch Marktfreie. Für sie ist es deshalb auch kein Problem, 2 Euro für einen halben Liter Mineralwasser zu bezahlen.